Pferde-Geburtstag

Sportpferde rutschen am 1.1. eines jeden Jahres in die nächsthöhere Altersklasse

Auch Pferde haben Geburtstag: Natürlich haben Pferde an dem Tag Geburtstag, an dem sie geboren wurden. Im Reitsport gibt es hierzu jedoch eine Sonderregelung. Diese Regelung besagt, dass jedes Pferd am 1. Januar eines jeden Jahres in die nächsthöhere Altersklasse eingestuft wird. Das bedeutet also, dass ein Pferd, das im August auf die Welt gekommen ist, im Januar bereits als Jährling gilt, obwohl es erst 5 Monate alt ist. Dieses „offizielle Alter“ darf bei der Ausbildung von Pferden nicht berücksichtig werden: Demnach darf ein Pferd, das offiziell als 3-Jähriger gilt, natürlich nicht eingeritten werden, wenn es tatsächlich gerade erst zwei Jahre alt geworden ist. Diese Sonderregelung dient dazu, den Wettbewerbs-Veranstaltern im Reitsport die Gruppierung in Altersklassen zu erleichtern.